Brandschutzkonzept München — wann brauche ich eines und was kostet es?

Ein Brandschutzkonzept ist die schriftliche Gesamtdarstellung aller Brandschutz-Maßnahmen eines Gebäudes — von der Brandlast über Fluchtwege bis zur Alarmierungstechnik. In bestimmten Fällen ist es bei der Bauaufsicht Pflicht — und dann muss es ein staatlich anerkannter Sachverständiger oder qualifizierter Brandschutzplaner machen.

Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept?

Pflicht in Bayern

  • Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO (Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hotels, Industriebauten etc.)
  • Bei Hochhäusern ab 22 m Höhe
  • Bei Nutzungsänderungen, die brandschutzrelevant sind (z. B. Wohnung wird Praxis, Lager wird Verkauf)
  • Bei Umbauten in Bestandsgebäuden mit brandschutzrelevanten Eingriffen

Empfohlen aber nicht Pflicht

  • Bei größeren Gewerbeobjekten ohne Sonderbau-Eigenschaft
  • Bei Eigentümergemeinschaften zur Klärung der Brandschutz-Verantwortlichkeiten
  • Bei Versicherungs-Anforderungen (häufig bei höheren Sach-Summen)

Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?

In Bayern ist die Erstellung an qualifizierte Personen gebunden:

  • Staatlich anerkannte Sachverständige für Brandschutz (PrüfSV)
  • Brandschutzplaner (oft Ingenieurbüros mit entsprechender Fachrichtung)
  • Architekten und Bauingenieure mit Brandschutz-Qualifikation

Achtung: Ein Brandschutzbeauftragter (z. B. wir als externer Dienstleister) kann das Brandschutzkonzept umsetzen und überwachen, darf es aber nicht erstellen — das ist eine Trennung der Verantwortlichkeiten.

Was kostet ein Brandschutzkonzept?

Stark abhängig von Gebäudegröße und Komplexität:

  • Kleinere Gewerbeumbauten: 2.500-6.000 € netto
  • Mittlere Sonderbauten: 6.000-15.000 € netto
  • Große Industriebauten oder Hotels: 15.000-50.000 € netto
  • Hochhäuser oder Krankenhäuser: ab 30.000 € netto

Was steht in einem Brandschutzkonzept?

  1. Beschreibung des Gebäudes — Größe, Nutzung, Brandlast
  2. Brandschutz-Konzeption — Brandabschnitte, Fluchtwege
  3. Anlagentechnischer Brandschutz — BMA, Sprinkler, RWA
  4. Baulicher Brandschutz — Wände, Decken, Türen
  5. Vorbeugender Brandschutz — Feuerlöscher, Beschilderung
  6. Organisatorischer Brandschutz — Brandschutzbeauftragter, Unterweisung
  7. Brandschutzordnung — Teil A/B/C nach DIN 14096

Wie wir Sie unterstützen

Wir erstellen kein Brandschutzkonzept — das ist Sache der Sachverständigen. Was wir machen:

  • Umsetzung aller anlagentechnischen Anforderungen aus dem Konzept (Wartung Feuerlöscher, Brandschutzklappen, Feststellanlagen etc.)
  • Externer Brandschutzbeauftragter mit jährlicher Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Dokumentation aller Brandschutz-Maßnahmen für die Bauaufsicht
  • Mängelbehebung wenn die Brandverhütungsschau Auflagen erteilt

→ Externer Brandschutzbeauftragter in München

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Bürofläche von 200 m² ein Brandschutzkonzept?

Bei reiner Büronutzung im Bestand: meist nein. Bei Umbau aus einer anderen Nutzung: oft ja. Genaue Auskunft gibt die örtliche Bauaufsicht.

Wie lange ist ein Brandschutzkonzept gültig?

Solange das Gebäude und seine Nutzung unverändert bleiben. Bei Umbauten muss fortgeschrieben werden.

Wer fordert das Brandschutzkonzept ein?

In erster Linie die Bauaufsicht im Bauantragsverfahren. Daneben oft Versicherer und im Schadensfall die Staatsanwaltschaft.

Beratung kostenlos: 08142 4666892

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