Pflegeheime und betreute Wohnanlagen haben die höchsten Brandschutz-Anforderungen aller Gebäudearten — weil die Bewohner sich im Brandfall nicht oder nur eingeschränkt selbst retten können. Versammlungsstättenverordnung, Heimverordnung und besondere DIN-Normen greifen ineinander.
Brandschutz-Anforderungen im Pflegeheim
- Brandschutzbereiche: Jede Etage in Brandabschnitte unterteilt, durch Brandschutztüren getrennt
- Feststellanlagen: An jeder Brandschutztür — monatliche Prüfung Pflicht
- RWA-Anlagen: In allen Treppenhäusern, mit Notstrom
- Wandhydranten: In jeder Etage, druckgeprüft
- Brandmeldeanlage: Vollüberwacht, mit Aufschaltung zur Feuerwehr
- Evakuierungskonzept: Geschult und regelmäßig geübt
Was wir für Pflegeheime leisten
- Feuerlöscher-Wartung mit Sachkunde Gloria
- Brandschutzklappen jährlich
- Feststellanlagen monatlich + jährlich
- RWA-Anlagen mit Notstrom-Prüfung
- Brandschutztüren T30/T90 inkl. Selbstschluss-Prüfung
- Wandhydranten DIN 14462
- Brandschutz-Abschottungen MLAR
- Komplettdokumentation für Heimaufsicht und Bauaufsicht
Warum digitale Dokumentation hier kritisch ist
Bei Heim-Begehungen, Bauaufsichts-Prüfungen und im Schadensfall wird die Brandschutz-Dokumentation als erstes verlangt. Mit unserer Cloud-Wartungsmappe haben Sie alles auf einen Klick — Plaketten-Daten, Prüfprotokolle, Mängelfotos, Fristen.
Kostenlose Bestandsaufnahme
Wir kommen zu Ihrem Pflegeheim, nehmen alle Anlagen auf und schicken Ihnen ein verbindliches Festpreis-Angebot — inklusive Vorschlag für Rahmenvertrag mit aktivem Fristenmanagement.
Telefon: 08142 4666892