Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht vollständig: Schneeräumung und Streuung ab 5:00 Uhr, bevor Mieter und Mitarbeiter das Haus verlassen. Saisonvertrag mit fester Monatspauschale, schnelle Reaktion bei Schneefall, jeder Einsatz fotodokumentiert.
Als Eigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, haften Sie persönlich — mit teuren Folgen. Ein zuverlässiger Winterdienst ist daher keine Kür, sondern Pflicht.
B3 übernimmt diese Pflicht vollständig und dokumentiert: Wir räumen ab 5:00 Uhr morgens, reagieren schnell bei Schneefall und Eisglätte, und protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit, Maßnahme und Foto — Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht. Abgerechnet wird über eine planbare Saison- oder Monatspauschale, keine Überraschungen.
Nennen Sie uns Adresse und Räumfläche. Wir kommen vorbei und erstellen Ihnen ein Saison-Angebot mit fester Pauschale.