WEG-Hausmeisterservice — was die Versammlung beschließen muss

In einer Eigentümergemeinschaft (WEG) kann der Verwalter nicht einfach einen Hausmeisterservice bestellen — wesentliche Verträge brauchen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Was 2026 dazu wichtig ist:

Welche Beschlüsse die Versammlung treffen muss

Erstvergabe Hausmeisterservice

Wenn die WEG erstmals einen Hausmeisterservice beauftragen will, braucht es einen Mehrheitsbeschluss. Im Beschluss sollte stehen:

  • Auswahl des Anbieters
  • Vertragslaufzeit (typisch 12-24 Monate)
  • Monatspauschale
  • Inkludierte Leistungen vs. zusätzliche
  • Kündigungsregelung

Wechsel des Anbieters

Auch der Wechsel braucht einen Beschluss. Hilfreich: zwei oder drei Vergleichsangebote der Versammlung präsentieren.

Erweiterung der Leistungen

Wenn aus dem reinen Hausmeisterservice ein Komplettpaket (mit Brandschutz, Winterdienst, Grünpflege) werden soll, braucht es einen Erweiterungsbeschluss.

Beschluss-Vorlage für den Verwalter

Eine saubere Beschluss-Vorlage für die WEG sieht so aus:

„Die Eigentümergemeinschaft beauftragt die Firma [B3 Bau & Service GmbH] mit dem Hausmeisterservice für die Liegenschaft [Adresse] zu einer monatlichen Pauschale von [Betrag] € netto. Die Leistungen umfassen [Aufzählung]. Die Vertragslaufzeit beträgt [12/24] Monate mit automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate. Kündigungsfrist drei Monate zum Vertragsende.“

Was steuerlich wichtig ist

Hausmeisterkosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung für die Eigentümer steuerlich absetzbar — bis zu 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und Überweisung (keine Barzahlung).

Der Hausmeisterservice muss die Lohn- und Materialanteile in der Rechnung getrennt ausweisen, damit die Eigentümer den Lohnanteil in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Kostenverteilung in der WEG

Hausmeisterkosten werden üblicherweise nach Miteigentumsanteilen verteilt. In der Teilungserklärung kann auch ein anderer Verteilerschlüssel festgelegt sein (z. B. nach Wohnungsgröße). Der Verwalter rechnet das in der Jahresabrechnung ab.

Was eine gute WEG-Vorbereitung ausmacht

  1. Drei Vergleichsangebote einholen, damit die Versammlung wählen kann
  2. Klare Leistungsbeschreibung — was ist drin, was kostet extra
  3. Probemonat oder verkürzte Erst-Laufzeit anbieten
  4. Steuerliche Aufteilung in der Rechnung sicherstellen
  5. Jahresbericht für die nächste Versammlung — was wurde gemacht

Was wir für WEG anbieten

Wir haben Standard-Vorlagen für WEG-Verträge, eine Rechnungsstellung mit korrekter Lohn-/Material-Trennung und liefern den Jahresbericht pünktlich vor jeder Versammlung — gleich druckbar im Original-Layout.

→ Mehr zu unserem WEG-Hausmeisterservice

Telefon: 08142 4666892

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