Tiefgaragen und Parkhäuser sind brandschutztechnisch ein eigenes Universum: höhere Brandlasten, eingeschränkte Fluchtwege, Lüftungs- und CO-Warnanlagen. Wir warten alle relevanten Brandschutz-Anlagen nach der Garagenverordnung Bayern (GaV) und den jeweiligen DIN-Normen.
Drei brandschutztechnische Besonderheiten
- Lüftung mit Rauchabzug: Mechanische Be- und Entlüftung muss im Brandfall in den Rauchabzugs-Modus schalten — Prüfung jährlich
- CO-Warnanlagen: In großen Tiefgaragen Pflicht — Kalibrierung und Funktionsprüfung halbjährlich
- Sprinkler oder trockene Steigleitung: Abhängig von Grundfläche und Geschosshöhe — jährliche Druckprüfung
Unsere Leistungen für Tiefgaragen
- Feuerlöscher-Wartung alle 2 Jahre, geeignet für Garagen (Pulver/Schaum)
- Brandschutzklappen in der Lüftungsanlage jährlich
- Feststellanlagen für Brandschutztüren zwischen Garage und Treppenhaus
- RWA-Anlagen mit Notstrom-Versorgung
- Wandhydranten in Großgaragen
- Brandschutz-Abschottungen für Kabel- und Rohrführungen
- Brandschutztüren T30/T90 mit Selbstschluss-Prüfung
Häufige Mängel die wir sehen
- Brandschutztüren mit Keilen offen gehalten — Klassiker, hohes Bußgeld-Risiko
- Verstaubte Rauchmelder in Feststellanlagen
- Defekte Sprinkler-Ventile
- Fehlende Plaketten an Feuerlöschern
- Veraltete CO-Warnanlagen
Was passiert bei Versäumnis?
Die Bauaufsicht kann eine Tiefgarage komplett stilllegen wenn der Brandschutz nicht nachgewiesen werden kann. Versicherer kürzen oder verweigern Leistung im Schadensfall. Bei Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber.
Kostenlose Bestandsaufnahme
Wir kommen zu Ihrer Tiefgarage, prüfen alle Anlagen und liefern Ihnen ein verbindliches Festpreis-Angebot binnen drei Werktagen.
Telefon: 08142 4666892