Jeder Betrieb in Deutschland muss ausreichend Feuerlöscher bereitstellen — das schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 4) in Verbindung mit ASR A2.2 vor. Die Herausforderung: „ausreichend“ ist keine einfache Zahl. Es ist eine Berechnung mit Löschmitteleinheiten (LE). Wir erklären, wie es geht.
Was sind Löschmitteleinheiten?
Eine Löschmitteleinheit (LE) ist eine standardisierte Vergleichsgröße für die Löschleistung eines Feuerlöschers. Sie ergibt sich aus dem Rating auf dem Löscher (z. B. 34A, 233B). Je höher, desto mehr LE.
Beispiele:
- 6 kg Pulverlöscher mit Rating 34A: 9 LE
- 6 Liter Schaumlöscher mit Rating 21A: 6 LE
- 2 kg Pulverlöscher mit Rating 8A: 3 LE
- 5 kg CO2-Löscher mit Rating 89B: 5 LE
Für die Bemessung nach ASR A2.2 zählen nur A-Rating und B-Rating — nicht C, D oder F.
Wie viele LE brauche ich?
Die Formel ist zweiteilig:
Schritt 1: Klassifiziere die Brandgefährdung
- Geringe Gefährdung — Büros, Schulen, Ladenlokal ohne besondere Brandlast
- Mittlere Gefährdung — Werkstätten, Verkaufsräume mit Textilien, Möbelhandel
- Hohe Gefährdung — Produktion, Lagerung entzündlicher Stoffe, KFZ-Werkstatt
Schritt 2: Berechne den LE-Bedarf
Grundausstattung:
- Bis 50 m² Grundfläche: 6 LE
- 50 bis 100 m²: 9 LE
- 100 bis 200 m²: 12 LE
- 200 bis 300 m²: 15 LE
- Danach: pro weitere 250 m² zusätzliche 6 LE
Bei mittlerer Gefährdung: Grundausstattung × 1,5
Bei hoher Gefährdung: Grundausstattung × 2
Beispiel-Rechnung
Beispiel 1: Bürofläche 250 m² (geringe Gefährdung)
- Bis 300 m² = 15 LE
- Bedarf: 15 LE
- Empfohlene Ausstattung: 2× 6 kg Schaumlöscher 21A (6+6 LE) plus 1× 6 kg Pulverlöscher 34A (9 LE) = 21 LE ≫ ausreichend
Beispiel 2: Werkstatt 400 m² (mittlere Gefährdung)
- Bis 500 m² = 21 LE Grundausstattung
- Faktor 1,5 = 32 LE Bedarf
- Empfohlene Ausstattung: 4× 6 kg Pulverlöscher 34A (4×9 = 36 LE) = ausreichend
Beispiel 3: Lager entzündlicher Stoffe 800 m² (hohe Gefährdung)
- Bis 800 m² = 27 LE Grundausstattung
- Faktor 2 = 54 LE Bedarf
- Empfohlene Ausstattung: 6× 12 kg Pulverlöscher 55A (6×15 = 90 LE, weit ausreichend)
Wichtig: Löscher-Verteilung
Nicht alle Löscher an einer Stelle — das nützt nichts, wenn der Brand am anderen Ende des Raums ist. Nach ASR A2.2:
- Max. 20 Meter Laufweg zum nächsten Löscher
- An gut sichtbaren, jederzeit erreichbaren Stellen
- In Fluchtwegen entlang, nicht als Verstecke
- Griffhöhe max. 120 cm über Boden
- Mit Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 beschildert
Häufige Fehler die wir sehen
- Falsche Löscher-Klasse: Wasserlöscher in der Küche — bei Fettbrand katastrophal. Küchen brauchen F-Löscher.
- Zu wenige Löscher — meist weil Grundfläche unterschätzt wurde
- Falsche Aufstell-Orte: hinter Regalen, Akten, Türen — im Ernstfall unerreichbar
- Fehlende Beschilderung — Rettungszeichen ist Pflicht
- Zu weite Wege — mehr als 20 m ist Verstoß
Wer darf die Auslegung machen?
Formal jeder, aber praktisch nur wer sich mit ASR A2.2 auskennt und ein prüffähiges Konzept dokumentieren kann. Wir übernehmen das komplett — inklusive Berechnung, Auswahl, Montage und Prüfnachweis.
Anschluss-Wartung
Nach der Erstinstallation übernehmen wir auch die Wartung alle 2 Jahre nach DIN 14406-4 — mit aktivem Fristenmanagement.
Kostenlose Auslegungs-Beratung: 08142 4666892