Wer in Bayern ein Gewerbe betreibt, hat einen ganzen Stapel Brandschutz-Pflichten — die meisten weiß man nicht, bis die Brandverhütungsschau klingelt. Wir geben einen Überblick, was tatsächlich gilt und wie viel Aufwand realistisch dahintersteckt.
Die drei wichtigsten Regelwerke
- Bayerische Bauordnung (BayBO): Allgemeine Brandschutz-Vorschriften für alle Gebäude
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) + ASR A2.2: Pflichten für Arbeitgeber bezüglich Brandschutz am Arbeitsplatz
- Sonderbau-Vorschriften: Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser etc.
Was Sie als Gewerbebetrieb tun müssen
- Ausreichend Feuerlöscher nach ASR A2.2 — Löschmitteleinheiten je Grundfläche
- Fluchtwege frei halten und mit Rettungszeichen markieren
- Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter jährlich
- Brandschutz-Anlagen warten lassen nach geltenden DIN-Normen
- Wartungsnachweise aufbewahren mindestens 10 Jahre
- Brandschutzbeauftragten bestellen — bei größeren Betrieben Pflicht
Brandschutzbeauftragter — Pflicht oder nicht?
Pflicht ist ein Brandschutzbeauftragter bei: Versammlungsstätten über 200 Personen, Verkaufsstätten über 2.000 m², Industriebauten ab bestimmten Größen, Krankenhäusern, Hotels über 60 Betten. In allen anderen Fällen ist es empfohlen — und im Schadensfall ein wichtiger Entlastungsbeweis.
Brandverhütungsschau — was passiert dabei?
In Bayern besucht die Kreisbrandverwaltung oder der Brandverhütungsbeauftragte der Gemeinde Ihr Objekt — in der Regel alle 3-5 Jahre. Geprüft werden Fluchtwege, Brandschutz-Anlagen, Wartungsnachweise und Brandschutzbeschilderung. Wer Mängel hat, bekommt eine Auflage mit Frist. Wer die nicht erfüllt: Bußgeld oder Nutzungsverbot.
Häufige Fragen
Wer kontrolliert Brandschutz im Betrieb?
Die Brandverhütungsschau der Gemeinde plus die Berufsgenossenschaft.
Was kostet ein Bußgeld?
Vom warnenden Schreiben bis 5.000 € im wiederholten Versäumnisfall. Bei Personenschaden Strafverfahren möglich.
Wie helfe ich mir am besten?
Brandschutz-Komplettpaket mit aktivem Fristenmanagement — wir erinnern Sie automatisch an alle fälligen Wartungen.
Beratung kostenlos: 08142 4666892