In einer Eigentümergemeinschaft (WEG) kann der Verwalter nicht einfach einen Hausmeisterservice bestellen — wesentliche Verträge brauchen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Was 2026 dazu wichtig ist:
Welche Beschlüsse die Versammlung treffen muss
Erstvergabe Hausmeisterservice
Wenn die WEG erstmals einen Hausmeisterservice beauftragen will, braucht es einen Mehrheitsbeschluss. Im Beschluss sollte stehen:
- Auswahl des Anbieters
- Vertragslaufzeit (typisch 12-24 Monate)
- Monatspauschale
- Inkludierte Leistungen vs. zusätzliche
- Kündigungsregelung
Wechsel des Anbieters
Auch der Wechsel braucht einen Beschluss. Hilfreich: zwei oder drei Vergleichsangebote der Versammlung präsentieren.
Erweiterung der Leistungen
Wenn aus dem reinen Hausmeisterservice ein Komplettpaket (mit Brandschutz, Winterdienst, Grünpflege) werden soll, braucht es einen Erweiterungsbeschluss.
Beschluss-Vorlage für den Verwalter
Eine saubere Beschluss-Vorlage für die WEG sieht so aus:
„Die Eigentümergemeinschaft beauftragt die Firma [B3 Bau & Service GmbH] mit dem Hausmeisterservice für die Liegenschaft [Adresse] zu einer monatlichen Pauschale von [monatliche Netto-Pauschale]. Die Leistungen umfassen [Aufzählung]. Die Vertragslaufzeit beträgt [12/24] Monate mit automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate. Kündigungsfrist drei Monate zum Vertragsende.“
Was steuerlich wichtig ist
Hausmeisterkosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung für die Eigentümer steuerlich absetzbar — bis zu 20 % der Lohnkosten, maximal 4. Voraussetzung: Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und Überweisung (keine Barzahlung).
Der Hausmeisterservice muss die Lohn- und Materialanteile in der Rechnung getrennt ausweisen, damit die Eigentümer den Lohnanteil in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Was eine gute WEG-Vorbereitung ausmacht
- Drei Vergleichsangebote einholen, damit die Versammlung wählen kann
- Klare Leistungsbeschreibung — was ist drin, was kostet extra
- Probemonat oder verkürzte Erst-Laufzeit anbieten
- Steuerliche Aufteilung in der Rechnung sicherstellen
- Jahresbericht für die nächste Versammlung — was wurde gemacht
Was wir für WEG anbieten
Wir haben Standard-Vorlagen für WEG-Verträge, eine Rechnungsstellung mit korrekter Lohn-/Material-Trennung und liefern den Jahresbericht pünktlich vor jeder Versammlung — gleich druckbar im Original-Layout.
→ Mehr zu unserem WEG-Hausmeisterservice
Telefon: 08142 4666892