Brandschutz-Pflichten für Gewerbe in Bayern — was 2026 wirklich gilt

Wer in Bayern ein Gewerbe betreibt, hat einen ganzen Stapel Brandschutz-Pflichten — die meisten weiß man nicht, bis die Brandverhütungsschau klingelt. Wir geben einen Überblick, was tatsächlich gilt und wie viel Aufwand realistisch dahintersteckt.

Die drei wichtigsten Regelwerke

  • Bayerische Bauordnung (BayBO): Allgemeine Brandschutz-Vorschriften für alle Gebäude
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) + ASR A2.2: Pflichten für Arbeitgeber bezüglich Brandschutz am Arbeitsplatz
  • Sonderbau-Vorschriften: Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser etc.

Was Sie als Gewerbebetrieb tun müssen

  1. Ausreichend Feuerlöscher nach ASR A2.2 — Löschmitteleinheiten je Grundfläche
  2. Fluchtwege frei halten und mit Rettungszeichen markieren
  3. Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter jährlich
  4. Brandschutz-Anlagen warten lassen nach geltenden DIN-Normen
  5. Wartungsnachweise aufbewahren mindestens 10 Jahre
  6. Brandschutzbeauftragten bestellen — bei größeren Betrieben Pflicht

Brandschutzbeauftragter — Pflicht oder nicht?

Pflicht ist ein Brandschutzbeauftragter bei: Versammlungsstätten über 200 Personen, Verkaufsstätten über 2.000 m², Industriebauten ab bestimmten Größen, Krankenhäusern, Hotels über 60 Betten. In allen anderen Fällen ist es empfohlen — und im Schadensfall ein wichtiger Entlastungsbeweis.

Brandverhütungsschau — was passiert dabei?

In Bayern besucht die Kreisbrandverwaltung oder der Brandverhütungsbeauftragte der Gemeinde Ihr Objekt — in der Regel alle 3-5 Jahre. Geprüft werden Fluchtwege, Brandschutz-Anlagen, Wartungsnachweise und Brandschutzbeschilderung. Wer Mängel hat, bekommt eine Auflage mit Frist. Wer die nicht erfüllt: Bußgeld oder Nutzungsverbot.

Häufige Fragen

Wer kontrolliert Brandschutz im Betrieb?

Die Brandverhütungsschau der Gemeinde plus die Berufsgenossenschaft.

Was kostet ein Bußgeld?

Wie helfe ich mir am besten?

Brandschutz-Komplettpaket mit aktivem Fristenmanagement — wir erinnern Sie automatisch an alle fälligen Wartungen.

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