Winterdienst Gewerbe München — Verkehrssicherungspflicht erklärt

Wenn jemand auf deinem Grundstück oder auf dem davorliegenden Gehweg stürzt, haftest du als Eigentümer für die Folgen — körperlich und finanziell. Die Verkehrssicherungspflicht im Winter ist in München klar geregelt. Wir erklären, wie du sie rechtssicher überträgst.

Was die Verkehrssicherungspflicht verlangt

Eigentümer und Vermieter müssen Gehwege, Eingänge, Zufahrten und Parkflächen geräumt und gestreut halten — werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr, bis 20:00 Uhr. Bei Schneefall während dieser Zeiten muss innerhalb angemessener Frist (in der Regel 30-60 Minuten) geräumt werden.

Wer haftet bei einem Sturz?

Grundsätzlich der Eigentümer. Bei Vermietern kann die Pflicht auf Mieter übertragen werden — schriftlich im Mietvertrag — oder auf einen professionellen Winterdienst. Letzteres ist für Hausverwaltungen die rechtssichere Variante: Vertrag mit Dokumentation = Beweis für die Versicherung.

Was ein professioneller Winterdienst leistet

  • Automatische Ausfahrt bei Schneefall ab definierter Höhe (z. B. 2 cm)
  • Räumen und Streuen aller relevanten Flächen
  • Streumittel-Bereitstellung (Splitt oder Salz je nach Regelung)
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Foto und Uhrzeit
  • 24/7 Bereitschaft inkl. Wochenende und Feiertage

Was kostet professioneller Winterdienst in München?

Übliche Kostenstruktur:

  • Pauschale pro Saison (November-März): 350-1.200 €
  • Plus Einsatzpreis pro Räumung: 30-95 € je nach Fläche
  • Materialkosten (Splitt/Salz) separat

Für ein typisches Mehrfamilienhaus in München eine Saison komplett: ca. 1.500-2.800 € — verglichen mit den Schmerzensgeld-Forderungen nach einem Sturz (oft 5.000-25.000 €) eine günstige Versicherung.

Häufige Fragen

Kann ich den Winterdienst auf die Mieter übertragen?

Ja, aber nur per Mietvertrag und mit klarer Aufgabenzuweisung. Trotzdem: bei Versäumnis haftet zunächst der Eigentümer und muss sich am Mieter regressieren.

Wer haftet bei einem Sturz wenn der Winterdienst zu spät war?

Der Eigentümer — kann sich aber am beauftragten Winterdienst regressieren wenn nachweisbar ist, dass dieser den Vertrag verletzt hat.

Bedient ihr auch das Münchner Umland?

Ja, wir sind im Großraum München sowie in Augsburg, Fürstenfeldbruck, Dachau und Gröbenzell aktiv.

Winterdienst-Vertrag anfragen: 08142 4666892