Brandschutz für Hausverwaltungen — die komplette Checkliste 2026

Als Hausverwalter trägst du die Verantwortung dafür, dass alle Brandschutz-Anlagen im Objekt funktionsfähig sind. Wenn etwas passiert und du die Wartung nicht nachweisen kannst, wird es teuer — versicherungsrechtlich und zivilrechtlich. Diese Checkliste hilft dir, alle Pflichten im Blick zu behalten.

Die fünf Brandschutz-Anlagen im Überblick

  • Feuerlöscher — alle 2 Jahre nach DIN 14406-4
  • Brandschutzklappen — jährlich nach DIN 18017-3
  • Feststellanlagen — monatlich + jährlich nach DIBt-Richtlinien
  • RWA-Anlagen — jährlich nach DIN 18232-2
  • Wandhydranten — jährlich nach DIN 14462

Die Checkliste — was du jährlich prüfen musst

Quartal 1

  • Feuerlöscher-Wartung beauftragen (falls 2-Jahres-Intervall fällig)
  • RWA-Anlage jährliche Wartung
  • Brandschutzklappen-Wartung

Quartal 2

  • Feststellanlagen jährliche Inspektion durch Sachkundigen
  • Wandhydranten-Prüfung
  • Fluchtwege-Beleuchtung prüfen

Quartal 3

  • Brandverhütungsschau vorbereiten
  • Brandschutztüren-Sichtprüfung
  • Notausgänge und Brandschutzbeschilderung

Quartal 4

  • Wartungsdokumentation für Versicherer und Eigentümerversammlung zusammenstellen
  • Jahresprotokoll archivieren
  • Termine für Folgejahr einplanen

Was du nicht selbst machen darfst

Das ist der häufigste Fehler in der Praxis: Hausmeister „repariert“ am Brandschutz, weil es schneller geht. Damit sind Sachkunde-Nachweis und Haftung futsch. Folgende Arbeiten müssen von Sachkundigen gemacht werden:

  • Feuerlöscher öffnen, befüllen, Innenrevision
  • Brandschutzklappen-Mechanik
  • Feststellanlagen elektrische Komponenten
  • RWA-Steuerung
  • Wandhydranten-Druckprüfung

Was wir für Hausverwaltungen anbieten

Wir machen für viele Münchner Hausverwaltungen das komplette Brandschutz-Portfolio aus einer Hand. Vorteil: ein Ansprechpartner, ein digitales Wartungsprotokoll, ein Festpreis pro Jahr — und wir erinnern dich automatisch an die Fälligkeit jeder Wartung. So fällt nichts mehr durch das Raster.

Häufige Fragen

Wer haftet bei einem Brand wenn die Wartung versäumt wurde?

Primär der Betreiber bzw. die Hausverwaltung als Beauftragte des Eigentümers. Versicherung kann Leistung kürzen oder verweigern. Bei Personenschaden auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Wie lange muss ich Wartungsprotokolle aufbewahren?

Mindestens 10 Jahre, in der Praxis empfehlen wir lebenslang ab Inbetriebnahme der Anlage.

Kann B3 Bau & Service alle fünf Anlagen warten?

Ja — wir sind auf alle fünf spezialisiert, decken den Großraum München komplett ab und liefern eine einheitliche digitale Dokumentation.

Kostenlose Brandschutz-Bestandsaufnahme für dein Objekt:
08142 4666892 · info@b3bau-service.de