Jeder Betrieb in Deutschland muss ausreichend Feuerlöscher bereithalten — das schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 4) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A2.2 vor. Aber wie viele sind „ausreichend“? Was ist ein Löschmitteleinheit (LE)? Und welcher Löscher passt zu welchem Betrieb? Dieser Ratgeber macht die Berechnung nachvollziehbar.
Was ist eine Löschmitteleinheit (LE)?
Die Löschmitteleinheit ist eine standardisierte Vergleichsgröße für die Löschleistung eines Feuerlöschers. Sie wird aus dem Prüf-Rating auf dem Löscher abgeleitet — je höher das Rating, desto mehr LE.
Beispielhafte Ratings gängiger Löscher:
- 6 kg Pulverlöscher, Rating 34A = 9 LE
- 6 Liter Schaumlöscher, Rating 21A = 6 LE
- 2 kg Pulverlöscher, Rating 8A = 3 LE
- 5 kg CO2-Löscher, Rating 89B = 5 LE
Für die Berechnung nach ASR A2.2 zählen nur A-Ratings (feste Stoffe, glutbildend) und B-Ratings (Flüssigkeiten). C, D und F werden gesondert betrachtet und nicht in die Grundberechnung einbezogen.
Schritt 1 — Brandgefährdung klassifizieren
Geringe Brandgefährdung
Räume mit geringer Brandlast, keine leicht entzündlichen Stoffe. Beispiele:
- Büros und Verwaltungsräume
- Schulen, Kindergärten (ohne besondere Werkbereiche)
- Ladengeschäfte ohne Textilien oder Elektronik-Lager
Mittlere Brandgefährdung
Räume mit erhöhter Brandlast oder leicht brennbaren Materialien. Beispiele:
- Werkstätten (Metall, Holz — nicht Schweißerei)
- Verkaufsräume mit Textilien, Möbel-Ausstellungen
- Restaurants (außer Küchenbereich mit Fettbrand-Risiko)
- Buchhandel, Papierlager
Hohe Brandgefährdung
Räume mit hoher Brandlast oder entzündlichen Stoffen. Beispiele:
- Produktions- und Lagerbereiche mit Kunststoff, Lösemitteln
- Kfz-Werkstätten, Lackierer
- Chemikalien-Lager, Farb- und Klebstofflager
- Logistik-Hallen mit brennbaren Verpackungen
Schritt 2 — LE-Bedarf berechnen
Grundausstattung (bei geringer Gefährdung)
Die ASR A2.2 gibt Grundwerte je Grundfläche:
- Bis 50 m²: 6 LE
- 50 bis 100 m²: 9 LE
- 100 bis 200 m²: 12 LE
- 200 bis 300 m²: 15 LE
- 300 bis 400 m²: 18 LE
- 400 bis 500 m²: 21 LE
- 500 bis 600 m²: 24 LE
- 600 bis 700 m²: 27 LE
- 700 bis 800 m²: 30 LE
- Danach: pro weitere 250 m² Grundfläche zusätzlich 6 LE
Multiplikatoren für höhere Gefährdung
- Mittlere Brandgefährdung: Grundausstattung × 1,5
- Hohe Brandgefährdung: Grundausstattung × 2,0
Rechenbeispiele
Beispiel 1 — Bürofläche 250 m² (geringe Gefährdung)
- Grundfläche bis 300 m² = 15 LE
- Faktor 1,0 (gering)
- Bedarf: 15 LE
- Empfohlene Ausstattung: 2× 6 kg Schaumlöscher 21A (2×6=12 LE) plus 1× 6 kg Pulverlöscher 34A (9 LE) = 21 LE — deutlich über Mindestbedarf
Beispiel 2 — Werkstatt 400 m² (mittlere Gefährdung)
- Grundfläche bis 500 m² = 21 LE
- Faktor 1,5 (mittel)
- Bedarf: 32 LE
- Empfohlene Ausstattung: 4× 6 kg Pulverlöscher 34A (4×9=36 LE) — ausreichend
Beispiel 3 — Lagerbereich 800 m² (hohe Gefährdung)
- Grundfläche bis 800 m² = 30 LE
- Faktor 2,0 (hoch)
- Bedarf: 60 LE
- Empfohlene Ausstattung: 6× 12 kg Pulverlöscher 55A (6×15=90 LE) — komfortabel über Mindestbedarf
Positionierung — was die ASR A2.2 vorschreibt
- Maximal 20 Meter Laufweg zwischen jedem Punkt und dem nächsten Löscher
- An gut sichtbaren und jederzeit erreichbaren Stellen
- Entlang von Fluchtwegen — nicht in Nebenräumen oder Verstecken
- Griffhöhe max. 120 cm über Fertigfußboden
- Mit Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 beschildert (Zeichen F001)
Sonderfälle
Küchen mit Fettbrand-Risiko
Für Küchen mit Frittieranlagen oder größerem Fett-Einsatz sind zusätzlich Fettbrand-Löscher (Klasse F) vorgeschrieben. Normale Pulver- oder Schaumlöscher sind bei Fettbränden gefährlich — der Fettbrand kann bei Wasser-Zugabe explosionsartig aufflammen.
Räume mit Elektrogeräten unter Spannung
Für Serverräume, Trafo-Räume oder Schaltschrank-Bereiche empfehlen sich CO2-Löscher — sie hinterlassen keine Rückstände und sind unter Spannung einsetzbar (bis 1000 V).
Metall-Brände
Für Werkstätten mit Magnesium, Aluminium oder anderen brennbaren Metallen sind Metallbrand-Löscher (Klasse D) vorgeschrieben — zusätzlich zur normalen Grundausstattung.
Häufige Fehler in der Praxis
- Falsche Klasse eingesetzt. Wasserlöscher in der Küche neben der Fritteuse — im Ernstfall katastrophal.
- Zu wenige Löscher. Meist weil die Grundfläche „geschätzt“ wurde statt vermessen.
- Falsche Positionierung. Löscher hinter Aktenschränken, unter Regalen, in verschlossenen Räumen — im Ernstfall unerreichbar.
- Fehlende Beschilderung. Wer den Löscher nicht findet, kann ihn nicht nutzen.
- Wartung überzogen. Nach DIN 14406-4 alle 2 Jahre Pflicht — überzogene Löscher gelten als nicht funktionsfähig, Versicherung schmert die Leistung.
Wer darf die Auslegung machen?
Formal jeder — praktisch nur wer sich mit ASR A2.2 auskennt und ein prüffähiges schriftliches Konzept dokumentieren kann. Die Berufsgenossenschaften und Sachversicherer verlangen im Ernstfall den Auslegungsplan mit Grundriss, Standorten, Klasse und Anzahl.
Fazit — die Kurzformel
- Grundfläche vermessen.
- Brandgefährdung klassifizieren (gering / mittel / hoch).
- Grund-LE aus Tabelle ablesen.
- Faktor 1,0 / 1,5 / 2,0 anwenden.
- Passende Löscher-Klasse wählen und so verteilen dass max. 20 m Laufweg eingehalten wird.
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