Rauchmelder sind in Bayern in allen Wohnungen Pflicht — und müssen jährlich gewartet werden. Wir übernehmen für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbebetriebe die Wartung nach DIN 14676, dokumentieren rechtssicher und montieren auf Wunsch auch neue Anlagen.
Rauchmelderpflicht in Bayern — was gilt
Seit 1. Januar 2018 sind in Bayern Rauchmelder in allen Wohnungen Pflicht — Artikel 46 Absatz 4 BayBO. Pflicht zur Installation hat der Eigentümer, Pflicht zur Wartung hat der Mieter — wenn dieser sie nicht übernimmt, geht die Wartungspflicht auf den Eigentümer zurück.
Wo Rauchmelder Pflicht sind
- Schlafzimmer und Kinderzimmer
- Flure, die als Rettungswege dienen
- Räume in denen Schlafmöglichkeiten bestehen
- Aufenthaltsräume mit Schlafgelegenheit
Was die DIN 14676 verlangt
Die Norm DIN 14676 ist die maßgebliche Vorschrift für die Wartung. Sie schreibt vor:
- Jährliche Sichtprüfung jedes Rauchmelders
- Funktionsprüfung per Testknopf
- Rauchgaskanal-Prüfung auf Verschmutzung
- Batterie-Status prüfen oder austauschen
- Dokumentation jeder Wartung mit Datum und Prüfer
- Austausch nach Herstellervorgabe (typisch 10 Jahre)
Unsere Leistungen
Rauchmelder-Wartung (jährlich)
- Sichtprüfung jedes Melders nach DIN 14676
- Funktionstest mit Testaerosol
- Rauchgaskanal entstauben
- Batterie-Tausch wenn nötig
- Plakette mit Prüfdatum
- Digitales Wartungsprotokoll
- Festpreis pro Melder: ab 6 € netto bei Sammelaufträgen
Rauchmelder-Montage (Neuinstallation)
- Beratung nach DIN 14676 zu Anzahl und Position
- Lieferung qualitätszertifizierter Geräte (Q-Label)
- Fachgerechte Montage in jedem Raum
- Inbetriebnahme und Funktionstest
- Übergabeprotokoll für Mieter und Eigentümer
- Festpreis je nach Wohnungsgröße
Funkvernetzte Rauchmelder
- Vernetzung mehrerer Melder, sodass alle gleichzeitig auslösen
- Besonders sinnvoll in Mehrzimmer-Wohnungen und Maisonette
- Aufpreis ab 18 € netto pro Melder
Welche Rauchmelder wir verbauen
Wir verbauen ausschließlich Rauchmelder mit dem VdS-Q-Label — das ist das anerkannte Qualitätskennzeichen in Deutschland und entspricht den Vorgaben aller Bundesländer und der DIN EN 14604.
- Hekatron Genius Plus (Q-Label, 10-Jahres-Batterie)
- Ei Electronics Ei650 (Q-Label, 10-Jahres-Batterie)
- Pyrexx PX-1 (Q-Label, vandalismusgeschützt)
Häufige Mängel die wir sehen
- Falsch montierte Melder — zu nah an Wand, Lüftung oder Lampen
- Übermalte Rauchmelder bei Renovierung — Rauchgaskanal verstopft
- Abgeklebte Melder wegen Fehlalarmen — totaler Schutzausfall
- Wartung versäumt — Mieter weiß nicht dass er zuständig ist
- Veraltete Geräte — Austausch nach 10 Jahren Pflicht
Was passiert ohne Wartung?
Im Brandfall haftet der Eigentümer — egal ob er die Wartung dem Mieter überlassen hat oder nicht. Wenn der Versicherer feststellt, dass die Rauchmelder nicht gewartet wurden, kann er die Leistung kürzen oder verweigern. Bei Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Für Hausverwaltungen besonders interessant
Wir wickeln das als Komplett-Paket ab:
- Jahresvertrag mit fixem Wartungstermin
- Mieter-Anschreiben und Terminkoordination übernehmen wir
- Digitale Wartungsmappe pro Wohnung
- Jahresprotokoll für Eigentümerversammlung — gleich druckbar
- Inklusive Brandschutz-Komplettpaket (Feuerlöscher, Brandschutzklappen etc.)
Kostenlose Bestandsaufnahme
Wir kommen kostenlos in Ihre Anlage, zählen die Rauchmelder, prüfen die Position und schicken Ihnen ein verbindliches Festpreis-Angebot binnen drei Werktagen.
Telefon: 08142 4666892 · info@b3bau-service.de