Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht vollständig: Schneeräumung und Streuung ab 5:00 Uhr, bevor Mieter und Mitarbeiter das Haus verlassen. Saisonvertrag mit fester Monatspauschale, 24/7-Rufbereitschaft, jeder Einsatz fotodokumentiert.
Als Eigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, haften Sie persönlich — mit teuren Folgen. Ein zuverlässiger Winterdienst ist daher keine Kür, sondern Pflicht.
B3 übernimmt diese Pflicht vollständig und dokumentiert: Wir räumen ab 5:00 Uhr morgens, sind 24/7 bei Schneefall und Eisglätte erreichbar, und protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit, Maßnahme und Foto — Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht. Abgerechnet wird über eine planbare Saison- oder Monatspauschale, keine Überraschungen.
Nennen Sie uns Adresse und Räumfläche. Wir kommen vorbei und erstellen Ihnen ein Saison-Angebot mit fester Pauschale.